Wertermittlung – wichtige Fakten für Immobilienverkäufer


Die Ermittlung des realistischen Preises ist essentiell für jeden Immobilienverkauf.

Es ist ein Irrglaube zu denken, es sei sinnvoll, beim Immobilienverkauf mit einem möglichst hohen Fantasie-Preis einzusteigen. Um vieles erfolgreicher ist es, von Anfang an einen realistischen Preis festzulegen, der der Lage, der Größe und dem Zustand des Objekts entspricht.
Für die marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen. Die Schwarzwald-Neckar Immobilien GmbH hat große Erfahrung in der Wertermittlung. Wir arbeiten seit vielen Jahren in der Region und haben daher schon unzählige Immobilien bewertet und erfolgreich vermittelt.
Die Schwarzwald-Neckar Immobilien GmbH bestimmt den Verkaufswert Ihrer Immobilie.

Dies geschieht entweder in einem Wertgutachten (Kurzbewertung) - darin berechnen wir den Marktwert nach dem Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren oder in einem Verkehrswertgutachten (DEKRA), welches auch bei gerichtlichen Verfahren berücksichtigt wird.

Unsere Makler sind für die Wertermittlung Ihrer Immobilie ausgebildet und qualifiziert:
- DEKRA zertifizierter-Immobiliengutachter
- Diplom Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
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Wichtig zu wissen: Bei einem Wertgutachten handelt es sich nicht um ein Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um eine fundierte Orientierungshilfe für Sie als Eigentümer.

Sie entscheiden, was Sie benötigen:
- Ein reines Wertgutachten, als Anhaltspunkt für sich selbst,
- Ein Gutachten über den Verkehrswert, welches auch bei gerichtlichen Verfahren berücksichtigt wird (DEKRA).

Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung. Die Konditionen für das Wertgutachten und eine Marktpreisanalyse teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Falls Sie uns im Anschluss mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), verrechnen wir den Preis voll mit der Courtage (Maklerprovision).
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Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf!
Foto Immobilienwertermittlung DEKRA

Immobilienwertermittlung DEKRA


Leistungen zur Verkehrswertermittlung:
  1. Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB
  2. Marktwertschätzung
  3. Sonstige Leistungen der Immobilienwertermittlung

1. Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB
Im Gutachten über den Verkehrswert werden die Eigenschaften der Immobilie, Wertansätze und Berechnungen nachvollziehbarerläutert sowie die rechtlichen Gegebenheiten und Marktverhältnisse des Objektes dargelegt. Bodenwert, Sachwert,Ertragswert oder Vergleichswert werden ermittelt und das Ergebnis plausibilisiert. Zu den Anlagen gehören eine Fotodokumentation und für die Nachvollziehbarkeiterforderliche Unterlagen.

Verwendung
In einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgt eine Berücksichtigung ggf. als Parteiengutachten. Je nach Verwendung ergeben sich unterschiedliche Anforderungen.

Ablauf
Der DEKRA Sachverständige setzt sich kurzfristig nach Auftragseingang mit dem Auftraggeber/Ansprechpartner in Verbindung, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren und Dokumente für die Wertermittlung abzugleichen. Wesentliche Unterlagen können vor dem Ortstermin durch den Auftraggeber an DEKRA übersendet werden.

Dazu gehören mindestens:
  • Liegenschaftskarte (Vermessungsamt)
  • Aktueller Grundbuchauszug bis Abt. II, bei Rechten/Lasten zugehörige Eintragungsurkunde, nur bei Erbbaurecht: Erbbaugrundbuch, Erbbauvertrag (Grundbuchamt)
  • Grundrisse/Schnitt, ggf. Miet- und Nutzflächenaufstellung (eigene Bauakte oder Bauaktenarchiv)
  • Sofern zutreffend: Miet-/Pachtverträge, Mietübersicht, Angabe zu Leerstand
  • Nur bei Eigentumswohnung oder gewerblichem Teileigentum: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, letzte Protokolle der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan (Bauakte, Grundbuchamt, WEG-Verwalter)
  • Weitere Unterlagen gemäß Auftragsblatt und nach Rücksprache mit dem Sachverständigen
Alternativ kann die Einholung der notwendigen Unterlagen als zusätzliche Leistung auf DEKRA übertragen werden, wofür eine Eigentümervollmacht benötigt wird. Das Auftragsblatt enthält die Möglichkeit zur Erteilung einer solchen Vollmacht. Weitere Aufgabe des Auftraggebers ist es, für den erforderlichen Zugang zum Objekt zu sorgen und Dritte (z. B. Mieter, Besitzer, Nachbarn) im Vorfeld zu informieren bzw. deren Zustimmung einzuholen. Der Auftraggeber ist insoweit zur Mitwirkung verpflichtet.

Zum vereinbarten Termin erfolgt eine Innen- und Außenbesichtigung. Die örtliche Situation und der Zustand der Immobilie werden festgestellt. Die Besichtigung erfolgt ohne Bauteilöffnungen und Verschiebung von Gegenständen. Einflüsse auf den Wert werden berücksichtigt, sofern das auf Grundlage der Wahrnehmung vor Ort und der vorhandenen Unterlagen möglich ist.
2. Marktwertschätzung
Leistungsbeschreibung
Die Schätzung ist eine Kurzform zur Verkehrswertermittlung. Sie beschränkt sich auf eine stichwortartige Beschreibung der Immobilieeinschließlich rechtlicher Gegebenheiten. Beinhaltet sind die Bodenwertermittlung, ein geeignetes Berechnungsverfahren sowie die

Plausibilisierung des Ergebnisses. Auf Erläuterungen der Berechnungsgrundlagen und Verfahren wird verzichtet.

Die Schätzung ist geeignet für:
  • Standardimmobilien (z. B. Ein- bis Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus bis zehn WE, unbebautes Baugrundstück)
  • Orientierung bei einem beabsichtigten Kauf oder Verkauf der Immobilie
Die verkürzte Darstellung ist für steuerliche Zwecke oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen nicht verwendbar. Bewertungen mit erhöhter Schwierigkeitsstufe, mit einem Erbbaurecht, bei Besonderheiten oder für zurückliegende Stichtage können nicht in Form einer Schätzung dargestellt werden. Der Ablauf für die Schätzung über den Verkehrswert gleicht dem Ablauf für ein Gutachten über den Verkehrswert.

3. Sonstige Leistungen der Immobilienwertermittlung
Zu den sonstigen Leistungen zählen z. B. die Plausibilisierung eines vorhandenen Gutachtens in Form einer Stellungnahme und dieErmittlung des wertmäßigen Vor- oder Nachteils durch Eintrag von Rechten und Lasten an der Immobilie.

Hinweis zum Siegel:
Die Rezertifizierung unseres DEKRA-Siegels wurde Coronabedingt bis zum 10/2021 seitens der DEKRA verlängert.

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Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.
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